NIEDRIGE STEUERN UND ANREIZE

Die Körperschaftssteuer wurde von 30 % auf 20 % gesenkt

  • Die persönliche Einkommensteuer variiert von 15 % bis 35 %
  • Steuervergünstigungen und Anreize in Technologieentwicklungszonen, Industriezonen und Freihandelszonen. Hierzu gehören u. a. eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer, Übernahme von bis zu 80 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialbeiträgen und Landzuteilung.
  • Neues Gesetz zur Förderung von F&E und Innovationen
  • Förderungssystem nach Regionen und Sektoren
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