NIEDRIGE STEUERN UND ANREIZE
Die Körperschaftssteuer wurde von 30 % auf 20 % gesenkt
- Die persönliche Einkommensteuer variiert von 15 % bis 35 %
- Steuervergünstigungen und Anreize in Technologieentwicklungszonen, Industriezonen und Freihandelszonen. Hierzu gehören u. a. eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer, Übernahme von bis zu 80 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialbeiträgen und Landzuteilung.
- Neues Gesetz zur Förderung von F&E und Innovationen
- Förderungssystem nach Regionen und Sektoren