Türkei gibt Minderheiten Immobilien zurück “Ein ausgesprochen großartiger Schritt”

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Der türkische Regierungschef Erdogan hatte mit einem Erlass für Überraschung gesorgt, wonach konfiszierte Immobilien an religiöse Minderheiten zurückgegeben werden sollen. Deren Vertreter äußerten sich in einer ersten Reaktion erfreut. Es sei ein historscher Schritt, sagte auch EU-Parlamentarier Lambsdorff.

Von Steffen Wurzel, ARD-Hörfunkstudio Istanbul

Das abendliche Iftar-Essen während des Fastenmonats Ramadan ist für gläubige Muslime der Höhepunkt des Tages. Es gilt als besondere Wertschätzung, wenn man Gäste zum festlichen Iftar-Essen einlädt. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte – kurz vor Ende des Ramadan – zu einem ganz besonderen Iftar-Essen eingeladen. Zu Gast waren zahlreiche Vertreter religiöser Minderheiten. Unter ihnen waren orthodoxe Christen und Abgesandte jüdischer Gemeinden in der Türkei.

Gesprächsstoff dürfte es während des Essens genügend gegeben haben. Denn kurz zuvor hatte Erdogans Regierung in einem Erlass angeordnet, dass christliche und jüdische Gemeinden in der Türkei ihren enteigneten Besitz zurückerhalten können.

Offensichtlich etwas überrumpelt von dieser guten Nachricht sagte Bartholomäus I, das 71-jährige Oberhaupt der christlichen Orthodoxie: “Dies ist die Wiedergutmachung von Unrecht.” Bei Pantelis Lakis Vingas, dem Präsidenten des größten griechischen Lobby-Verbandes in der Türkei, klang das noch ein bisschen euphorischer: “Das ist ein ausgesprochen großartiger, sehr positiver Schritt und sicherlich ein Ereignis, das die ganze Welt zu schätzen wissen wird.”

Gewinn für die Religionsfreiheit
Zumindest die EU hat inzwischen reagiert. Eine Sprecherin von Erweiterungskommissar Stefan Füle sagte, die Rückgabe von verstaatlichtem Kirchenbesitz sei positiv und “zielführend für die Umsetzung von Religionsfreiheit”. Der EU-Parlamentarier Alexander Graf Lambsdorff sprach von einem “historischen Schritt”.

Der Erlass der Regierung in Ankara sieht vor, dass der türkische Staat zahlreiche Immobilien und Grundstücke an nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurückgibt. Davon profitieren unter anderem griechisch-orthodoxe, armenisch-orthodoxe und jüdische Gemeinden in der Türkei. Zu den Besitztümern, die der türkische Staat zurückgibt, gehören Kirchen, Gemeindehäuser, Krankenhäuser, Schulen, Wohnhäuser und Friedhöfe. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass für Immobilien und Grundstücke, die nach der Enteignung durch den Staat verkauft wurden, Entschädigungen gezahlt werden, und zwar gemessen am heutigen Marktpreis.

Türkische Regierung übt Selbstkritik
Bei dem Erlass vom Wochenende geht es um die sogenannte “Erklärung von 1936”. Damals mussten alle nicht-muslimischen Stiftungen in der Türkei ihren Besitz auflisten. In den darauf folgenden Jahrzehnten zog der türkische Staat zahlreiche Gebäude und Grundstücke ein und verkaufte sie teilweise. Christliche und jüdische Gemeinden wurden dadurch erheblich behindert, die Zahl nicht-muslimischer Türken ging immer weiter zurück, weil viele das Land verließen.

Ministerpräsident Erdogan sagte nun selbstkritisch, die neue Verordnung behebe bisherige Defizite. Auch dieses Argument brachte der türkische Premier vor: “Wir lösen damit ein Problem, das unser Ansehen auf internationalem Parkett jahrzehntelang beschädigt hat.”

Der Streit um die Rückgabe von enteignetem Kircheneigentum in der Türkei beschäftigt seit Jahren die europäische Justiz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte in dieser Angelegenheit immer wieder gegen die Regierung in Ankara geurteilt. Das dürfte sich nun erledigt haben.

Noch offen ist, wie die traditionell starke nationalistische Opposition in der Türkei auf den überraschenden Coup Erdogans reagieren wird. Fest steht: Von christlichen und jüdischen Gemeinden in seinem Land erntet der Premierminister Anerkennung und Respekt. Von Seiten der türkischen Nationalisten ist eher das Gegenteil zu erwarten.

Gewinn für die Religionsfreiheit
Zumindest die EU hat inzwischen reagiert. Eine Sprecherin von Erweiterungskommissar Stefan Füle sagte, die Rückgabe von verstaatlichtem Kirchenbesitz sei positiv und “zielführend für die Umsetzung von Religionsfreiheit”. Der EU-Parlamentarier Alexander Graf Lambsdorff sprach von einem “historischen Schritt”.

Der Erlass der Regierung in Ankara sieht vor, dass der türkische Staat zahlreiche Immobilien und Grundstücke an nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurückgibt. Davon profitieren unter anderem griechisch-orthodoxe, armenisch-orthodoxe und jüdische Gemeinden in der Türkei. Zu den Besitztümern, die der türkische Staat zurückgibt, gehören Kirchen, Gemeindehäuser, Krankenhäuser, Schulen, Wohnhäuser und Friedhöfe. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass für Immobilien und Grundstücke, die nach der Enteignung durch den Staat verkauft wurden, Entschädigungen gezahlt werden, und zwar gemessen am heutigen Marktpreis.

Türkische Regierung übt Selbstkritik
Bei dem Erlass vom Wochenende geht es um die sogenannte “Erklärung von 1936”. Damals mussten alle nicht-muslimischen Stiftungen in der Türkei ihren Besitz auflisten. In den darauf folgenden Jahrzehnten zog der türkische Staat zahlreiche Gebäude und Grundstücke ein und verkaufte sie teilweise. Christliche und jüdische Gemeinden wurden dadurch erheblich behindert, die Zahl nicht-muslimischer Türken ging immer weiter zurück, weil viele das Land verließen.

Ministerpräsident Erdogan sagte nun selbstkritisch, die neue Verordnung behebe bisherige Defizite. Auch dieses Argument brachte der türkische Premier vor: “Wir lösen damit ein Problem, das unser Ansehen auf internationalem Parkett jahrzehntelang beschädigt hat.”

Der Streit um die Rückgabe von enteignetem Kircheneigentum in der Türkei beschäftigt seit Jahren die europäische Justiz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte in dieser Angelegenheit immer wieder gegen die Regierung in Ankara geurteilt. Das dürfte sich nun erledigt haben.

Noch offen ist, wie die traditionell starke nationalistische Opposition in der Türkei auf den überraschenden Coup Erdogans reagieren wird. Fest steht: Von christlichen und jüdischen Gemeinden in seinem Land erntet der Premierminister Anerkennung und Respekt. Von Seiten der türkischen Nationalisten ist eher das Gegenteil zu erwarten.

Gewinn für die Religionsfreiheit
Zumindest die EU hat inzwischen reagiert. Eine Sprecherin von Erweiterungskommissar Stefan Füle sagte, die Rückgabe von verstaatlichtem Kirchenbesitz sei positiv und “zielführend für die Umsetzung von Religionsfreiheit”. Der EU-Parlamentarier Alexander Graf Lambsdorff sprach von einem “historischen Schritt”.

Der Erlass der Regierung in Ankara sieht vor, dass der türkische Staat zahlreiche Immobilien und Grundstücke an nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurückgibt. Davon profitieren unter anderem griechisch-orthodoxe, armenisch-orthodoxe und jüdische Gemeinden in der Türkei. Zu den Besitztümern, die der türkische Staat zurückgibt, gehören Kirchen, Gemeindehäuser, Krankenhäuser, Schulen, Wohnhäuser und Friedhöfe. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass für Immobilien und Grundstücke, die nach der Enteignung durch den Staat verkauft wurden, Entschädigungen gezahlt werden, und zwar gemessen am heutigen Marktpreis.

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Bei dem Erlass vom Wochenende geht es um die sogenannte “Erklärung von 1936”. Damals mussten alle nicht-muslimischen Stiftungen in der Türkei ihren Besitz auflisten. In den darauf folgenden Jahrzehnten zog der türkische Staat zahlreiche Gebäude und Grundstücke ein und verkaufte sie teilweise. Christliche und jüdische Gemeinden wurden dadurch erheblich behindert, die Zahl nicht-muslimischer Türken ging immer weiter zurück, weil viele das Land verließen.

Ministerpräsident Erdogan sagte nun selbstkritisch, die neue Verordnung behebe bisherige Defizite. Auch dieses Argument brachte der türkische Premier vor: “Wir lösen damit ein Problem, das unser Ansehen auf internationalem Parkett jahrzehntelang beschädigt hat.”

Der Streit um die Rückgabe von enteignetem Kircheneigentum in der Türkei beschäftigt seit Jahren die europäische Justiz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte in dieser Angelegenheit immer wieder gegen die Regierung in Ankara geurteilt. Das dürfte sich nun erledigt haben.

Noch offen ist, wie die traditionell starke nationalistische Opposition in der Türkei auf den überraschenden Coup Erdogans reagieren wird. Fest steht: Von christlichen und jüdischen Gemeinden in seinem Land erntet der Premierminister Anerkennung und Respekt. Von Seiten der türkischen Nationalisten ist eher das Gegenteil zu erwarten.

http://www.tagesschau.de/ausland/kirchenbesitz102.html

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