Türkei will Gegenseitigkeitsprinzip für Immobilienkäufer aufheben

Sabah – Die rechtliche Hürde der Gegenseitigkeit beim Kauf eines Grundstücks in der Türkei als ausländischer Einwohner soll Schätzungen zufolge 2012 aufgehoben werden. Der Gesetzesentwurf, der die ausländischen Investitionen im Immobiliensektor der Türkei verdoppeln soll, wird derzeit im Ministerium für Umwelt und Stadtplanung finalisiert und wird noch diesen Monat an das nationale Parlament übergeben.

Der Gesetzesentwurf sieht die Aufhebung des Gegenseitigkeitsprotokolls vor, das Einwohnern von 89 Ländern untersagt, ein Grundstück in der Türkei zu besitzen, da türkische Mitbürger dieses Recht in den entsprechenden Ländern ebenfalls nicht haben. Wenn dieses neue Gesetz bewilligt wird, soll es Immobilieninvestoren aus Russland, den Golfländern und den Turkstaaten in den türkischen Immobiliensektor holen.

Grundstücksverkäufe an Ausländer erreichten 2010 nach Zahlen des türkischen Immobilieninvestitionsverbands (GYODER) ein Volumen von 2,5 Milliarden US-Dollar.

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