TÜRKISCH-DEUTSCHES STEUERABKOMMEN Verhinderung der Doppelbesteuerung.

Die Doppelbesteuerung zwischen der Türkei und Deutschland wird aufgehoben. Die Regierung traf Maßnahmen, um die Doppelbesteuerung zwischen beiden Ländern zu verhindern. Die Außenkommission der Türkischen Grossen Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf zur Annahme des Abkommens zur Verhinderung der Doppelbesteuerung zwischen der Türkei und Deutschland und zur Verhinderung der Steuerhinterzeihung ratifiziert. Über den Gesetzentwurf wird in den kommenden Tagen in der parlamentarischen Vollversammlung debattiert und ratifiziert.

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