Ein Joker für “Die Verrückten” – Staatsbürgschaften und MwSt.-Befreiung

Die Unternehmen, die im Rahmen der sogenannten “Verrückten Projekte”  (Çılgın projeler), wie z.B. 2 Bosporus-Kanal, die bis 2023 vom Staat ausgeschrieben und unter Bauen-Betreiben-Übergeben Modell realisiert werden sollen, bekommen jetzt Unterstützung vom unermesslichem Wert.

Nach einer neuen Regelung wird der Staat für Unternehmen, die nicht fristgerecht fertigwerden, sofort mit Kreditrückzahlungen übernehmen und in die Bresche springen. Auch sollen diese Unternehmen von MwSt.-Zahlungen befreit werden. Der Gesetzesentwurf wird dieser Tage zur Entscheidung dem Parlament vorgelegt.

Somit werden zwar viele Projekte leichter zu finanzieren sein, jedoch werden die Belastungen der Staatskasse nicht unerheblich ausfallen. Anfang 2000 waren bereits aehnliche Regelungen in Kraft getreten und hatten dem Staat grosse Belastungen eingebracht.


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