Wichtige Informationen für Auslandstürken ! Es geht um die türkische Rente.
Sie leben als Türke oder Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft im Ausland und fragen sich wie dieser junge Mann (links), wie es mit der türkischen Rente für Sie ausschaut ? Viele Deutschtürken z.B. glauben, dass man, um die türkische Rente bzw. Privatrente (vom Staat mit 25% bezuschusst) bekommen zu können, in die Türkei zurückgekehrt sein muss. Das ist nicht der Fall. Es reicht, wenn die betreffende Person in Deutschland kein Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldempfänger ist. Man muss also reel nicht zurückgekehrt und in der Türkei wohnhaft sein.
Folgende Fragen hatte eine in Australien lebende Türkin an Ali Tezel (Versicherungsexperte, der momentan in der Habertürk schreibt) gestellt :
- Wenn ich eine Lebensnachweisbescheinigung aus dem Ausland an die türkische Sozialversicherung (SGK) schicke, wie lange würde eine Versicherungszahlung erfolgen ?
- Muss ich in die Türkei zurückgekehrt sein um türk. Rente zu bekommen ?
- Stellt die doppelte Staatsbürgerschaft ein Hindernis dar ?
- Wie lange kann ein Bevollmächtiger meine Rente in Empfang nehmen bzw. von der Bank abheben ?
- Australien und Türkei haben keine Vereinbarung diesbezüglich. “Wer länger als 6 Monate im türkischen Ausland lebt, bekommt keine Rente ausgezahlt” hieß es. Gibt es solche Regeln ?
…wenn Sie aus dem Ausland sich verschulden und in die türkische Rentenkasse oder ständig in die Privatrentenversicherung (BES)* eingezahlt haben, können Sie oder Ihr Bevollmächtiger die Rente von der Bank abheben bzw. ausgezahlt bekommen. Wenn die Rente regelmäßig abgehoben wird müssen Sie der SGK (türk. Sozialversicherung) keine Lebensnachweisbescheinigung schicken.
Die Auslandsaufenthalte haben keinen Einfluss auf die Rentenzahlung. Nur, sollten Sie sich länger als 6 Monate ausserhalb der Türkei aufhalten, so müssen Sie nach Ihrer Rückkehr innerhalb von 3 Monaten der SGK mitteilen, dass Sie während des Auslandsaufenthaltes “nicht gearbeitet, keine Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe erhalten” haben. Dieses ist fristgerecht schrichtlich zu realisieren.
Sie müssen nicht Ihre Koffer und Möbel packen und in die Türkei ziehen, damit die Rente ausgezahlt wird. Sie müssen nur die o.g. Bedingungen erfüllen.
(*) Die Private Rentenversicherung (BES), mit 25% Bezuschussung durch den türk. Staat bekommen Sie durch uns realisiert : ard@ichmeinsgut.de