WICHTIGER HINWEIS zur Neuregelung der Aufenthaltserlaubnisregelung

Aus gegebenem Anlass muss ich eine Ergänzung zu meinem gestrigen Beitrag über die neuen Bestimmungen zu Ikamet / Aufenthaltsrecht in der Türkei bringen.

Wie zu erfahren war, sind einige völlig unnötig zu den Metropolen gefahren und kamen unverrichteter Dinge zurück. Es stellte sich nämlich heraus, das was im Gesetzestext bzw. der neuen Reglementierung wie eine der Möglichkeiten der Anmeldung zu Ikamet-Antrag sich liest, nämlich die Antragseinreichung über das Internet, ist ein ‘MUSS’.

Also bitte zuerst über das Internet das Formular zur Antragseinreichung zum Aufenthaltserlaubnis ausfüllen, die dort aufgeführten nötigen Dokumente zum Termin beim Amt sich notieren und beschaffen und gleichzeitig ein Termin abrufen. Innerhalb des angegebenen Zeitrahmens beim Amt erscheinen.

Witzig ist, dass die Website  des Migrationsamtes in Türkisch, Englisch, Deutsch und Französisch funktioniert, aber die Online-Antragsformulare nur in Türkisch, Englisch, Persisch, Russisch und Arabisch existieren.

In einigen Städten ging wohl Garnichts. So sind die ersten Tage, wenn neue Abläufe an den Start kommen.

Bei der Reglementierung soll es evtl. ein Ausnahme geben. Da der Ausländeranteil von Alanya mit 25% in der Türkei am höchsten ist, soll mit der Zeit eine Antragsabgabe zu Ikamet/Aufenthalterlaubnis vor Ort möglich sein. Bis dahin müssen die Ausländer aus Alanya weiterhin nach Antalya. Die Information gab mir der Landrat persönlich. Er  ist ein ganz fleißiger und versucht viel zu bewegen. Mal schauen, ob es hinhaut.

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