Türkei – Wenn der Postmann zweimal klingelt oder Ärger 3.0

Wenn der Postmann zweimal klingelt oder Ärger 3.0 – Wer in der Türkei lebt oder vor hat, irgendwann mal in der Türkei zu leben, oder um es gar noch allgemeiner auszudrücken: wenn die Türkei in deinem Leben in irgendeiner Weise eine Rolle spielt, dann solltest du unbedingt lesen, was hier steht !

postmanichmeinsgut.de : Herr Kuscu, jemand hat Schulden bei der Bank und kann diese, wie Millionen von Türken, nicht zurückbezahlen. Sofort ist man als Schuldner einer SMS- und Telefon-Torpedierung durch die Call-Center der Anwaltskanzleien ausgesetzt. Ist das überhaupt erlaubt?

RA Kuscu : Die Gesetzeslücken lassen diese Anrufe und SMS‘ leider legal erscheinen. Weil die Hauspfändungen erschwert wurden (ichmeinsgut.de : Sehr allgemein ausgedrückt, darf der Gerichtsvollzieher nur das mitnehmen, was doppelt vorhanden ist) sind viele Anwaltskanzleien dazu übergegangen und haben Call-Center eingerichtet. Über diese versuchen sie, die Schuldner verbal mit Psycho-Druck in die Enge zu treiben. Wie ein Wecker rufen sie am frühen Morgen an und sagen: „Bezahlen Sie, sonst sind wir gleich zum Pfänden da. Polizei und Schlüsseldienst für den Fall, dass Sie nicht da sind, werden auch dabei sein“.

ichmeinsgut.de : Also muss man das Ganze so hinnehmen?

RA Kuscu : Eigentlich nicht. Nur wenn das Ganze überhandnimmt und zur Ruhestörung übergeht, kann man sich an die Staatsanwaltschaft wenden und eine Anzeige erstatten. Wo die Grenze zur Ruhestörung anfängt ist allerdings wieder so eine Sache.

ichmeinsgut.de : Man hört, dass die Zahlungsversprechen, die man bei diesen Anrufen macht (die ja aufgezeichnet werden), Ärger mit sich bringen können, wenn man die Versprechen nicht einhält. Stimmt das?

RA Kuscu : Die Zahlungsversprechen, die man ausschließlich vor einem Pfändungsbeamten macht, sind bindend. Bei Nichteinhaltung kann das sogar Gefängnis bedeuten. Also niemals ein Zahlungsversprechen abgeben und dieses unterschreiben.

ichmeinsgut.de : Dann die Krönung überhaupt. Ich habe das selber erlebt. Es ist so, dass wenn der Briefträger jemanden Zuhause nicht antrifft, die Zustellungsurkunde beim Ordnungsamt (muhtar) landet, bei dem man angemeldet ist. Schon gilt die Urkunde als zugestellt. Ist das richtig so?

RA Kuscu : Das ist richtig. Werden Sie Zuhause nicht angetroffen, muss der Briefträger dort sichtbar einen Sticker anbringen, dass Sie nicht angetroffen wurden. Oft wird die Benachrichtigung in Form eines Stickers allerdings unterlassen. Wollen wir jetzt den Briefträgern nichts Böses unterstellen, evtl. fliegen die Sticker weg, weil sie nicht gut haften.

ichmeinsgut.de : Kann man in so einer Situation gegen den Briefträger vorgehen?

RA Kuscu : Sicher kann man das, aber wie wollen Sie das dem Gericht beweisen ? Wenn der Briefträger sagt, der Sticker war da, haben Sie verloren.

ichmeinsgut.de : Das sind ja ganz tolle Zustände.

RA Kuscu : Ja, es gibt so viele Gesetzeslücken, dass man darauf Geschäfte aufbauen kann. Die Menschen sind den Machenschaften von denen, die sich mit dem Gesetz auskennen, ausgeliefert. Früher musste man bei ungedeckten Schecks oder falschen Angaben über die Vermögensverhältnisse ins Gefängnis. Man saß solange ein, bis alles abbezahlt war. Das muss man heute auch nicht mehr. Die Banken kommen nicht mehr an die Außenstände heran. Hinzu kommen auch noch die Kosten der fruchtlosen Pfändungsversuche. Da setzt man aus Kostengründen auf die Call-Center.

ichmeinsgut.de : Man braucht also nicht vor Gericht ziehen wegen diesem und jenem, wenn man sich von diesen gestört fühlt?

RA Kuscu : Sie würden auf den Gerichtskosten sitzenbleiben. Die nutzen alle Gesetzeslücken aus und sind auf der Grauzone Zuhause. Auf der anderen Seite sind die gerissenen Schuldner nicht minder gut gestellt, natürlich muss man dabei das Ansehen in den Wind schießen können. Oft sagen diese den Banken „komm pfände, was du pfänden kannst“. Wenn man kein Grund- und Boden, sowie PKW etc. besitzt, kann wie gesagt nur das verpfändet werden, was man doppelt hat.

ichmeinsgut.de : Wenn also einer ein 2m Flachbildschirm hat, davon aber ‚nur‘ ein Stück, dann darf er es behalten?

RA Kuscu : Klar, ein TV Gerät im Haus steht ihm zu. Wie soll man sich sonst die vielen türkischen Serien anschauen? 😉

Ich danke Rechtsanwalt Yunus Kuscu / Izmir (Fachanwalt für türkisches Recht), dass er für die Fragen (eigentlich wie immer) zur Verfügung stand.

info@rechtsanwaelte-turkei.eu 

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