1 MW lizenzfreie Wind- und Solarkraftwerke nun ohne Umweltverträglichkeitsbericht (CED) möglich

Türkei: 1 MW lizenzfreie Wind- und Solarkraftwerke nun ohne Umweltverträglichkeitsbericht (CED) möglich

1. Befreiung von dem Erfordernis des Umweltverträglichkeitsberichts (CED) bei lizenzfreien Wind- und Solarkraftwerken in der Türkei

Die Gesetzgebung zu erneuerbaren Energien in der Türkei entwickelt sich nach den Gegebenheiten in der Praxis weiter. Die zuständige Genehmigungsinstanz für lizenzfreie Solarstromprojekte in der Türkei, die Türkische Stromvertriebs AG (TEDAS) hat in ihrem letzten Rundschreiben vom 14.09.2015 bekanntgegeben, dass die lizenzfreie Stromanlagen bis zu einem Volumen von 1 MW nunmehr von der Voraussetzung der Vorlage eines Umweltverträglichkeitsberichts (CED) befreit worden sind.

Die Befreiung gilt auch für mehrere lizenzfreie 1 MW Stromkraftwerke, selbst wenn diese auf dem gleichen Grundstück errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht der gleichen natürlichen oder juristischen Person gehören. Damit hat TEDAS die Entscheidung der zuständigen türkischen Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) vom 08.08.2015 in einem Einzelfall angewandt. Wir begrüßen diese Entscheidung und erwarten eine zügige Umsetzung in der Antragsprüfungspraxis der jeweiligen regionalen Stromvertriebsgesellschaften.

Die nunmehr eingeführte Befreiung von dem Umweltverträglichkeitsbericht (CED) wird Projektentwickler von lizenzfreien 1 MW Wind- und Solarkraftwerken in bemerkenswertem Maße entlasten. Zum einen bedeutet dies, dass die durch die Wartezeit verursachte Verzögerung von bis zu einem Monat erspart bleibt und darüber hinaus die dafür erforderlichen bürokratischen Formalitäten sowie Kosten nunmehr entfallen.

2. Erhöhung der lizenzfreien Stromerzeugung in der Türkei auf 1 MW

Bekanntermaßen wächst die Wind- und Solarbranche in der Türkei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Strommarkt am 30.03.2013 besonders schnell. Die entscheidende Neuigkeit des türkischen Gesetzes mit der Nr. 6446 zum Strommarkt war die Verdoppelung der Obergrenze der lizenzfreien Stromproduktion von 500 KW auf 1 MW.

Die dadurch verbesserte Kosten- und Gewinnstruktur hat zahlreiche in- und ausländische Entwickler, EPC-Firmen und Investoren angereizt, in die lizenzfreien erneuerbaren Stromerzeugungsprojekte in der Türkei einzusteigen.

3. Folgen der Erhöhung der lizenzfreien Stromerzeugung in der Türkei

Inzwischen wird nach ca. 2,5 Jahren nach Erlass des oben erwähnten Strommarktgesetzes der Türkei berichtet, dass inzwischen Anträge für lizenzfreie 1 MW- Solarkraftwerkprojekte von insgesamt ca. 3 GW bei den jeweiligen regionalen Stromvertriebsunternehmen eingereicht worden sind. Allerdings ergeben Einschätzungen von Experten, dass nur max. 20 – 30 % der beantragten Projekte sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Rentabilitätserwartungen der Investoren optimal erfüllen.

Darüber hinaus ist das nächste Ziel in der Solarstromproduktion in der Türkei diskutiert, in den kommenden Jahren das Volumen für lizenzfreie Vorhaben auf bis zu 5 GW zu erhöhen. Es werden in diesem Sinne Schritt für Schritt neue Kapazitäten freigegeben. Insoweit bestehen jedenfalls noch weitaus große Projektentwicklungsspielräume im lizenzfreien Bereich der erneuerbaren Energien in der Türkei, selbst wenn das beantragte Volumen auf einmal sehr hoch erscheint. So erwarten wir auch in den nächsten Jahren die Fortsetzung eines höheren Wachstums in Wind- und Solarbranchen der Türkei.

4. Künftige Erhöhungsmöglichkeit der lizenzfreien Stromproduktion bis auf 5 MW

Darüber hinaus ermächtigt das Gesetz zum Strommarkt die Regierung, die Obergrenze von 1 MW für lizenzfreie Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in der Türkei auch ohne gesetzliche Regelung, sondern lediglich mit Verordnung bis zu 5 MW zu erhöhen. Soweit die Grundsätze der Verbesserung des Wettbewerbs, die technische Eignung der Leitungs- und Vertriebsnetze und die Angebotssicherheit sichergestellt sind, kann die Regierung die Erhöhung vornehmen.

Auch wenn aktuell eine solche Erhöhung nicht zur Debatte steht, würde je nach Marktentwicklung eine solche Maßnahme ergriffen werden, welche den Markt weiter entwickeln und Investitionsanreize erhöhen würde.

5. Staatlich garantierte Einspeisevergütungen in der Türkei

Nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2011 beträgt die staatlich garantierte Einspeisevergütung in der Türkei 13,3 USD-Cent / kWh für Solarstrom und 7,3 USD-Cent / kWh für Windstrom.

Für weitere Informationen zu den staatlich garantierten Einspeisevergütungen in der Türkei im Bereich der lizenzfreien Solarstromproduktion können Sie einen Blick auf unseren unten verlinkten Beitrag werfen.

Lizenzfreie Stromerzeugung auf 1 MW erhöht

Stand: 23.09.2015

Dr. Fatih Dogan

Quelle : anwalt.de

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