Scheidungsgrund: Zuviel Internet und soziale Medien

Der oberste Gerichtshof der Türkei hat es jetzt bestätigt. Sich zu lange in den sozialen Netzwerken und Internet allgemeinen aufzuhalten, ist ein Scheidungsgrund.

Die Zahl der Scheidungen steigt und damit auch die Gründe. Die Nutzung der sozialen Netzwerke sind nunmehr auch unter den Scheidungsgründen. In Balıkesir hat ein Mann die Scheidung eingereicht und angegeben, dass er habe nicht ertragen können, dass seine Frau sich ewig in den sozialen Netzwerken aufhält. In der ersten Instanz wurden die Eheleute nicht geschieden. So einen Grund hatte noch niemand angegeben.

Der Antragssteller ist durch seine Berufung auf die nächst höherer Instanz gegangen. Der oberste Gerichtshof hat die Entscheidung des Amtsgerichtes aufgehoben. Aufgrund der Aufhebung der Entscheidung des Amtsgerichts, wurde das Ehepaar gleich in der ersten Sitzung geschieden. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs ist als maßgebendes Urteil zu bewerten. Es wurde festgehalten, dass die zu lange Verweildauer im Internet als Scheidungsgrund zu berücksichtigen sei.
RA Yunus Kuscu | info@rechtsanwaelte-turkei.eu

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