Die Mehrwertsteuer in der Türkei ist ein (schwer) durchlaufender Posten

Bei B2B Geschäften in Deutschland geht man vom Nettobetrag aus, zumal die Mehrwertsteuer einen durchlaufenden Posten darstellt. Nicht so in der Türkei. Die Mehrwertsteuer ist ein Faktor und muss in den Planungen besonders berücksichtigt werden, zumal diese vom Finanzamt nicht zurückerstattet wird.

Als wir z.B. für ein deutsches Unternehmen 4 Millionen netto investierten, betrug der Mehrwertsteueranteil 720.000 EUR. Diesen Betrag muss man mit in den Finanzplan aufnehmen, zumal diese erst beim Finanzamt abgearbeitet werden müssen. Das heißt in diesem Fall: Bis das Unternehmen einen Umsatz von 4 Mio. EUR erreicht, braucht diese keine Mehrwertsteuer (in der Türkei 18%), an das Finanzamt überweisen.

Der Staat ist der Nutznießer. Einmal genommen, gibt sie es nicht mehr her. Es wird Stück für Stück verrechnet.

Dieser Tage sollte es neu entschieden werden. Es sollte wir in Deutschland u.a. laufen. Es kam aber nicht dazu. Nur diesen einen Punkt hat man herausgenommen. Es schmerzt halt auch dem Staat, das einmal eingenommene wieder zurückzugeben.

So ist es in der Türkei eine Notwendigkeit immer in Brutto zu denken und zu planen.

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