ÜBER DAS ENDE DER TÜRKISCHEN REPUBLIK

Ein Beitrag von Emrah Erken aus Freiheit oder Scharia – Blog

Im Jahr 1997 wurde die Regierung des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan und seiner islamistischen Wohlfahrtspartei im Rahmen eines unblutigen und mehrere Monate dauernden Staatsstreichs abgesetzt. Der entsprechende Interventionsprozess war durch ein während eines Treffens des Nationalen Sicherheitsrates am 28. Februar 1997 beschlossenes Memorandum des Generalstabs eingeleitet worden, welches eine Reihe von Anordnungen gegen die islamistische Regierung beinhaltete. Infolge der beschlossenen Maßnahmen sahen sich Erbakan und seine Regierung vier Monate später zum Rücktritt gezwungen. Währenddessen hatte der Generalstaatsanwalt auch vor dem Türkischen Verfassungsgericht ein Parteischließungsverfahren gegen die Wohlfahrtspartei eröffnet, mit der Begründung, dass diese zum Brennpunkt anti-laizistischer Aktivitäten geworden sei. Das Verfassungsgericht fällte am 16. Januar 1998 das Urteil zur Schließung der Wohlfahrtspartei, die am 28. Februar 1998 endgültig geschlossen wurde.

Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts, das von den Islamisten angefochten wurde, führte zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der jedoch keine Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) feststellte. Der EGMR führte in seinem am 13. Februar 2003 einstimmig gefällten Urteil ganz im Gegenteil Folgendes aus:

„Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der EMRK betrachtet werden. Ein System verschiedener Rechtsnormen für die Angehörigen verschiedener Religionen würde die Rolle des Staates als Garant individueller Rechte und Freiheiten und unparteiischer Organisator der Ausübung der unterschiedlichen Religionen in einer demokratischen Gesellschaft abschaffen, indem Individuen verpflichtet würden, nicht länger den vom Staat in seiner oben beschriebenen Rolle aufgestellten Regeln, sondern statischen Regeln der jeweiligen Religion zu folgen. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Feststellung der Unvereinbarkeit der von der Wohlfahrtspartei angestrebten Einführung der Scharia mit der Demokratie durch den Verfassungsgerichtshof war daher gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die angestrebte Anwendung einiger privatrechtlicher Vorschriften des islamischen Rechts auf die muslimische Bevölkerung der Türkei. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft. In Anbetracht der Unvereinbarkeit der Ziele der Wohlfahrtspartei mit den Grundsätzen der Demokratie und der Tatsache, dass sie auch die Anwendung von Gewalt zum Erreichen dieser Ziele nicht ausgeschlossen hat, entsprach die Auflösung der Wohlfahrtspartei und der vorübergehende Entzug bestimmter politischer Rechte der übrigen Beschwerdeführer einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis und war verhältnismäßig zum verfolgten Ziel. Der Eingriff war daher notwendig in einer demokratischen Gesellschaft iSv. Art. 11 (2) EMRK. Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (einstimmig, im Ergebnis übereinstimmende Sondervoten von Richter Kovler sowie von Richter Ress, gefolgt von Richter Rozakis).“

Angesichts dieses klaren und einstimmigen Votums des EGMR war es also für das türkische Verfassungsgericht und damit für den türkischen Staat nicht nur rechtlich zulässig, eine islamistische Partei wie die Wohlfahrtspartei zu verbieten. Vielmehr war diese Handlung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der von der EMRK garantierten Grundfreiheiten und des Schutzes der Demokratie sogar notwendig und geboten. Damit hatte der EGMR klare Grenzen für politische Parteien und Bewegungen gesetzt. Einerseits hatte er klargestellt, dass die Scharia sowohl mit der Demokratie als auch mit den Grundrechten unvereinbar war. Andererseits war auch ein Systemwechsel zu diesem Schariasystem unter Anwendung von Gewalt verboten.

Die hier gesetzten Grenzen galten konkret gegenüber einer politischen Bewegung, die insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland stark geworden war, zumal sich hinter der mittlerweile geschlossenen Wohlfahrtspartei nichts anderes verbirgt als die Milli Görüş, die von Necmettin Erbakan gegründete Organisation, die seit Beginn der Siebzigerjahre aktiv ist, deren Ideologie derjenigen der Muslimbruderschaft entspricht, wobei Milli Görüş zusätzlich auch ein extremer türkischer Nationalismus kennzeichnet. Für die Muslimbruderschaft und alle in ideologischer Hinsicht dazugehörenden Bewegungen wie beispielsweise die Hamas im Gazastreifen, die Ennahda in Tunesien oder die später gegründete AKP in der Türkei beinhaltet der Islam eine untrennbare Einheit von Politik und Religion und offeriert ein allumfassendes – sprich totalitäres – System, namentlich die Scharia, welche sich auf jeden Lebensbereich bezieht und Lösungswege für alle politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme anbietet. Der Gründer und Chefideologe der Muslimbruderschaft Hassan Al-Banna schrieb diesbezüglich in seinen Memoiren:

„Die Ausrüstung des Orients ist Sitte und Glauben; wenn er diese beiden verliert, so verliert er alles, wenn er zu ihnen zurückkehrt, so kehrt alles zu ihm zurück. Vor fester Moral, Glauben und Überzeugung bricht die Macht der Unterdrücker zusammen. Daher werden sich die Führer des Ostens um die Festigung seines Geistes und um die Wiedergewinnung seiner verlorenen Moral bemühen, denn dies ist der einzige Weg zu einer echten Renaissance. Diesen Weg aber werden sie nur finden, wenn sie zum Islam zurückkehren und an seiner Lehre festhalten.“

Nachdem die Türkei 1997 vorerst vor einer islamistischen Diktatur gerettet worden war, vollzogen die türkischen Islamisten einen Strategiewechsel, um doch an ihre Ziele zu gelangen. Im Jahr 1999 hat der einstige Verbündete von Erdoğan, Fethullah Gülen, diese neue Strategie wie folgt zum Ausdruck gebracht, wobei anzumerken ist, dass diese Äußerungen, die mit versteckter Kamera mitgeschnitten wurden, der Grund seines späteren Exils in die Vereinigten Staaten wurden. Es ist die Strategie der legalistischen Islamisten, die für die Erreichung ihrer Ziele die Gewalt mindestens in einer ersten Phase bei ihrer Eroberung der Macht ablehnen.

“Man muss die Stellen im Justiz- und Innenministerium, die man in seine Hand bekommen hat, erweitern. Diese Einheiten sind unsere Garantie für die Zukunft. Die Gemeindemitglieder sollten sich jedoch nicht mit Ämtern wie zum Beispiel denen der Richter oder Landräte begnügen, sondern versuchen, die oberen Organe des Staates zu erreichen. Ohne Euch bemerkbar zu machen, müsst Ihr immer weiter vorangehen und die entscheidenden Stellen des Systems entdecken. Ihr dürft in einem gewissen Grad mit den politischen Machthabern und mit denjenigen Menschen, die hundertprozentig gegen uns sind, nicht in einen offenen Dialog eintreten, aber ihr dürft sie auch nicht bekämpfen. Wenn sich unsere Freunde zu früh zu erkennen geben, wird die Welt ihre Köpfe zerquetschen, und die Muslime werden dann Ähnliches wie in Algerien erleben. Die Welt hat große Angst vor der islamischen Entwicklung. Diejenigen von uns, die sich in diesem Dienst befinden, müssen sich so wie ein Diplomat verhalten, als ob sie die ganze Welt regieren würden, und zwar so lange, bis Ihr diese Macht erreicht habt, die Ihr dann auch in der Lage seid, mit eigenen Kräften auszufüllen, bis Ihr im Rahmen des türkischen Staatsaufbaus die Macht in sämtlichen Verfassungsorganen an Euch gerissen habt.”

Mit anderen Worten sollte die Islamisierung des türkischen Staates schleichend, möglichst unbemerkt und langsam erfolgen. Damit war auch die Gewalt, die für die Erreichung der politischen Ziele gemäß EGMR wie oben dargelegt nicht angewendet werden durfte, mindestens vorübergehend ausgeschlossen. Die Aussage Gülens stand freilich immer noch im Widerspruch zu den in der EMRK verankerten Grundfreiheiten, weil das Ziel der Islamisten immer noch gleich war: Die Errichtung eines Gottesstaates auf der Grundlage der Scharia mit dem dazugehörenden Kalifat.

Wenig später nach diesen Äußerungen Gülens, namentlich im Jahr 2001, wurde schließlich die AKP gegründet, die bei den Wahlen vom 2002 etwas mehr als einen Drittel (34,26%) der Stimmen holen und Erdoğan den Weg zur Macht ebnen sollte. Diese Mehrheit reichte, um der neugegründeten Partei die absolute Mehrheit im Parlament zu verschaffen, was Voraussetzung für den bevorstehenden Staatsumbau war. Zuvor, namentlich am 21. April 1998, war der ehemalige Oberbürgermeister von Istanbul von einem Gericht in Diyarbakır wegen „Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindschaft unter Hinweis auf Unterschiede der Religion und Rasse“ zu zehn Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Aufgrund dieser Verurteilung war es für ihn zunächst nicht möglich, sich zum Parlamentsabgeordneten wählen zu lassen oder eine politische Partei zu gründen. Dies taten Strohmänner für ihn.

Der Vorfall, für den Erdoğan verurteilt worden war, ging auf eine politische Veranstaltung in Siirt im Jahr 1997 zurück. Dort hatte er ein Gedicht mit dem Titel „Asker duası“ (Soldatengebet) rezitiert, das er bei seiner Verteidigung im späteren Prozess dem bekannten türkischen Dichter, politischen Aktivisten und Soziologen Ziya Gökalp zuordnete. Erdoğans Angabe, wonach dieses Gedicht und damit auch dieses bekannt gewordene Zitat mit den Gleichnissen von Ziya Gökalp stammten, traf allerdings nicht zu. Es existiert zwar ein Gedicht von Ziya Gökalp mit dem gleichen Titel. Auch sind in Erdoğans Version einzelne Teile des Gökalp-Gedichts durchaus enthalten. Das Gedicht, das von Erdoğan in Siirt im Jahr 1997 rezitiert worden war, war jedoch eine neuere, angereicherte Version, die im Dunstkreis von türkischen Nationalislamisten in den Neunzigerjahren entstanden war. Im Originalgedicht von Gökalp sind jedenfalls die militanten Gleichnisse, die später auch hier im Westen bekannt wurden, nicht enthalten.

Nachfolgend habe ich diese neue Version des Gedichts, das von türkischen Nationalislamisten immer noch sehr gerne rezitiert wird, vollständig übersetzt. Bevor ich diese Übersetzung wiedergebe, möchte ich darauf hinweisen, dass Amnesty International Erdoğan, der für das öffentliche Rezitieren dieses Gedichts anlässlich einer politischen Veranstaltung verurteilt worden war, für einen politischen Gefangenen hielt und für dessen Freilassung eine Kampagne organisierte.

Soldatengebet

In meiner Hand das Gewehr, in meiner Seele der Glaube (an Allah),
Ich habe zwei Wünsche: Religion und Vaterland,
Meine Feuerstelle (gemeint ist mein Zuhause) ist die Armee,
Mein Großer (mein Führer resp. Oberhaupt) ist der Sultan.
Hilf dem Sultan, oh Allmächtiger!
Vermehre sein Leben, oh Allmächtiger!

Die Minarette sind (unsere) Bajonette, die Kuppeln (unsere) Helme,
Die Moscheen unsere Kasernen, die Gläubigen (unsere) Soldaten,
Diese heilige Armee wacht über meine Religion.
Allahu Akbar, Allahu Akbar (Gott ist am größten)!

Unser Weg ist der heilige islamische Krieg zwecks Verbreitung der Religion,
Unser Ende ist das Martyrium;
Unsere Religion verlangt Aufrichtigkeit und Dienst an der Allgemeinheit,
Unsere Mutter ist das Mutterland (der türkische Begriff lautet „Mutterland“ und nicht „Vaterland“),
Unser Vater die Nation;
Lass das Vaterland blühen, oh Allmächtiger!
Lass die Nation sich freuen, oh Allmächtiger!

Deine Flagge ist der Glaube an die Existenz Gottes und deine Fahne das Sichelmond,
Die eine ist grün und die andere rot,
Zeige dich gegenüber dem Islam mit Mitleid und räche dich am Feind.
Mache, dass der Islam bis in die Unendlichkeit existiert, oh Allmächtiger!
Vernichte die Feinde, oh Allmächtiger!

Auf dem Schlachtfeld sind so manche tapfere junge Männer für die Religion und für die Heimat zu Märtyrern geworden;
Aus ihrer Feuerstelle (aus ihrem Zuhause) soll Rauch kommen (d.h. ihre Häuser sollen bewohnt sein),
Die Hoffnung soll nicht erlöschen!
Mache den Märtyrer nicht traurig, oh Allmächtiger!
Mache sein Geschlecht (seine Nachkommenschaft) nicht schwach, oh Allmächtiger!

Nachdem die Verbotshürde, die Erdoğan verhinderte, im Jahr 2003 durch eine von ihm veranlasste Verfassungsänderung beseitigt wurde, konnte er ungehindert sein Amt als Ministerpräsident übernehmen und die Türkei islamisieren, wobei er genau so vorging, wie Gülen dies empfohlen hatte. Unterstützung bekam er dabei insbesondere auch aus Europa, namentlich von der rot-grünen Regierung unter Schröder (SPD) und seinem Außenminister Fischer (Grüne). Bundeskanzler Schröder war so begeistert von seinem Freund Erdoğan, dass er ihn im Jahr 2004 mit dem Preis „Europäer des Jahres“ auszeichnete, um damit den Wunsch der Bundesrepublik nach der Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei zu unterstreichen. Just diesen EU-Beitrittsprozess sollte Erdoğan dazu missbrauchen, um sämtliche Schutzmechanismen zu beseitigen, die seine absolute Macht im türkischen Staate verhinderten. Das war auch seitens der EU gewollt, weil die Europäer diese für undemokratisch und für einen EU-Beitritt der Türkei hinderlich hielten. Jedenfalls hatte das damals von Rot-Grün regierte Deutschland aber auch die anderen europäischen Länder, welche den EU-Beitrittsprozess der Türkei befürworteten, kein Interesse mehr an einer säkular orientierten Türkischen Republik und konnten sich sogar eine Türkei, die von einem Mann regiert wurde, der ideologisch der Muslimbruderschaft zugehört, sogar in der EU vorstellen. Erdoğan sollte aber bloß die vollständige zivile Kontrolle über das Militär erlangen, was die zentrale Forderung der EU gegenüber der Türkei war. Was diese vollständige Kontrolle eines Muslimbruders über das Türkische Militär bedeutet, das einst Garant für den türkischen Säkularismus war, wissen die Europäer spätestens seit dem „Putsch“ vom 16. Juli 2016, säkulare Türken freilich schon wesentlich länger. Hier nun einige Auszüge aus der Laudatio Schröders vom 3. Oktober 2004 für den Muslimbruder anlässlich der vorerwähnten Preisverleihung, der auch auf dessen „politische Verfolgung“ für das obenzitierte Gedicht eingeht :

„Die Werkstatt Deutschland ehrt mit dem ” Quadriga ” -Preis heute einen großen Reformpolitiker, der sein Land in die Europäische Union führen will. (…) Dazu hat Ministerpräsident Erdogan in der Türkei eine gesellschaftliche und politische Reform-Dynamik in Gang gesetzt, die in der Geschichte seines Landes beispiellos ist. Sie soll den Menschen in der Türkei mehr Freiheit, Demokratie und eine Perspektive auf Wohlstand und bessere Lebenschancen eröffnen. (…) Ihr Eintreten für mehr Freiheit, einen besseren Schutz der Menschenrechte und weniger staatliche Bevormundung ist für Sie, Herr Ministerpräsident, aber kein Zugeständnis an Europa. Sondern es ist Konsequenz Ihrer politischen Überzeugung – und auch Folge leidvoller persönlicher Erfahrungen mit Unterdrückung und Verfolgung. In der offiziellen Begründung der heutigen Preisverleihung heißt es, dass sich in Ihrer Persönlichkeit demokratische Überzeugung und religiöse Verwurzelung in glaubwürdiger Weise vereinen. In der Tat : Sie haben bewiesen – auch wenn Ihr politischer Weg nicht frei von ” Umwegen ” war – , dass beide Aspekte miteinander vereinbar sind. (…) in wenigen Tagen wird die Europäische Kommission ihre Empfehlung abgeben, ob Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden sollen. Im Dezember wird dann der Europäische Rat eine Entscheidung treffen. Die Haltung der Bundesregierung ist eindeutig: Wenn die Kommission feststellt, dass die politischen Beitrittskriterien erfüllt sind, wird Deutschland die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nachdrücklich unterstützen. (…) Eine demokratische Türkei, den europäischen Wertvorstellungen verpflichtet, wäre ein klarer Beweis, dass es keinen Widerspruch gibt zwischen islamischem Bekenntnis und aufgeklärter, moderner Gesellschaft. Dies wäre eine großartige Perspektive. Denn damit wäre die Türkei ein Vorbild für andere muslimische Länder in unserer europäischen Nachbarschaft. Man sollte sich vor Augen führen, welch großer Zuwachs an Sicherheit für Europa und damit auch für Deutschland dies bedeuten würde. (…) Herr Ministerpräsident, es ist mir eine außerordentliche Ehre, Ihnen am deutschen Nationalfeiertag nun diese Auszeichnung überreichen zu dürfen. (…)“

Europäer des Jahres

(Erdogan bei seiner Auszeichnung zum “Europäer des Jahres”, 3. Oktober 2004)

Vom 17. März 2008 (Klageerhebung) bis zum 30. Juli 2008 (Urteil) lief vor dem Türkischen Verfassungsgericht ein Prozess, in welchem versucht wurde, die Machtübernahme des Muslimbruders Erdoğan wieder rückgängig zu machen und um die AKP aus gleichen Gründen wie jene bei der Wohlfahrtspartei zu schließen. Dies war zugleich die letzte Chance, Erdoğan auf eine zivilisierte Art und Weise zu entmachten, weil er eine Abwahl niemals zulassen würde. Die Mehrheit der Verfassungsrichter folgte der Klage und stimmte für das Verbot der AKP. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde aber wegen einer einzigen Stimme verfehlt, weswegen die AKP nicht verboten wurde. Ausschlaggebend war insbesondere die Stimme des damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, Haşim Kılıç, für dessen Urteil vor allem die sogenannten „Richtlinien über das Verbot und Auflösung von politischen Parteien und analoge Vorgehensweisen“ der Venedig Kommission des Europarates ausschlaggebend waren. Die entscheidende Stelle in den Venedig-Richtlinien von 2000, welche die säkulare Natur des türkischen Staates begraben sollte, die aber vom späteren Entscheid des EGMR im Zusammenhang mit der Wohlfahrtspartei abweicht, lautet wie folgt (S. 4, Ziff. 3):

“Ein Verbot oder eine zwangsweise Auflösung von politischen Parteien kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn Parteien die Anwendung von Gewalt befürworten, oder Gewalt als Mittel dazu gebrauchen, um die demokratisch verfassungsmäßige Ordnung umzustürzen und dabei die Rechte und die Freiheiten, die von der Verfassung garantiert werden, zu unterminieren. Die Tatsache allein, dass eine Partei eine friedliche Verfassungsänderung anstrebt, darf für ein Parteiverbot oder -auflösung nicht genügen.”

Unter dem Gesichtspunkt dieser Kriterien allein war damit ein Systemwechsel möglich, wobei hinsichtlich der Natur dieses Systems keinerlei Grenzen gesetzt wurden. Im Ergebnis kann unter Anwendung dieser Kriterien natürlich auch ein „Präsidialsystem“ eingeführt werden, wie dasjenige von Erdoğan, das freilich kein Präsidialsystem ist sondern eine Präsidialdiktatur. Sofern nur diese Richtlinien maßgeblich sein sollten, ob eine Partei verboten wird oder nicht, können auch – solange alles friedlich verläuft und niemand zu Gewalt aufruft – der laizistische Charakter eines Staates ausgehebelt, die Gewaltenteilung abgeschafft und ein islamischer Staat auf der Grundlage der Scharia errichtet werden.

Mit anderen Worten hatte die für die Wahrung von Demokratie und Grundrechten in Europa betraute Venedig Kommission die völkerrechtlichen Grundlagen für die Existenz des legalistischen Islams in Europa geschaffen, was in der Türkei aufgrund der streng säkularen Natur des Staates zuvor verboten war. Ob dadurch eine allfällige Machtübernahme durch eine Partei erfolgen könnte, die in ideologischer Hinsicht klar der Muslimbruderschaft zuzuordnen ist, spielte aus der Perspektive der Venedig Kommission überhaupt keine Rolle und war nie ein Kriterium für ein Parteiverbotsverfahren. Einzig die Anwendung von Gewalt oder die Befürwortung der Gewalt durch die Partei war für ein Parteiverbot entscheidend. Wie unglaublich töricht diese Richtlinie der Venedig Kommission für ein Parteiverbot ist, merkt man übrigens auch daran, dass eine politische Partei ihre Gewaltbereitschaft zu Beginn ja verheimlichen und diese erst später offenbaren könnte. Kaum eine Partei dürfte sich so dumm verhalten, in Kenntnis dieser Richtlinie die Gewalt und die Gewaltbereitschaft in die Parteistatuten aufzunehmen oder dies vor der Machtsicherung herumzuposaunen. Heute, nach der vollständigen Machtübernahme, drohen AKP-Islamofaschisten ihren Gegnern offen mit Gewalt. Es gibt allerdings keine Macht mehr, die sie aufhalten könnte.

Beseelt von diesen für den Schutz der Demokratie völlig untauglichen Kriterien der Venedig Kommission und ohne Vorbehalte gegenüber einer der Muslimbruderschaft zugehörigen Bewegung, die damit nicht verboten wurde, reagierten damals die EU, europäische Staaten und die Medien sehr erleichtert über den Verfahrensausgang und freuten sich darüber, dass Erdoğan weiterhin im Amt bleiben konnte. Wenn man die damaligen Berichterstattungen schaut oder liest, erwarteten sogenannte „Beobachter“, so wie es in westlichen Medien immer wieder so schön heißt, ohne dass konkretisiert wird, wer damit gemeint ist, eine „gemäßigte Entwicklung“. Man sprach damals davon, dass in der Türkei eine Staatskrise abgewendet worden sei. Ich kann mich noch sehr genau an meine Fassungslosigkeit von damals erinnern, als sich die Mehrheit der europäischen Öffentlichkeit über den Machterhalt Erdoğans freute.

Die Venedig Kommission des Europarates hat mit ihren Richtlinien, die keinerlei Einschränkungen gegenüber islamistischen Bewegungen beinhalten und damit den legalistischen Islam zulassen, der Türkischen Republik geschadet, so wie es aussieht, diese sogar vernichtet. Die von Mustafa Kemal Atatürk im Jahr 1923 gegründete säkulare Republik steht heute aufgrund der Beachtung der Regeln der Venedig Kommission des Europarates auf einem Trümmerhaufen. Der türkische Rechtsstaat, der gewiss nie perfekt war, ist vollständig beseitigt worden. Ebenso wurden die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung abgeschafft. Die Grundrechte und die Grundfreiheiten, die auch von der EMRK garantiert werden, werden in der Türkei gegenwärtig am Laufmeter verletzt. Die zahlreichen und massiven Missachtungen der EMRK sind mit den früheren Zeiten, in denen die Türkei gewiss auch keine Musterschülerin hinsichtlich Grundrechtseinhaltung war, nicht vergleichbar. Der totalitäre Staat und die Ein-Mann-Diktatur sind Realität. Beamte, Richter, Professoren und viele andere völlig unbescholtene Bürger wurden fristlos vom Staatsdienst verlassen und/oder eingesperrt. Die Presse ist gleichgeschaltet und zahlreiche Journalisten sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Dieser ganze Regime-Wechsel fand im Übrigen nicht einmal mit einer demokratischen Legitimation statt. Vielmehr setzte der Diktator Erdoğan, der für sein Präsidialsystem einmal sogar das III. Reich als Beispiel genannt hatte, seinen Willen um, nachdem er und seine AKP-Bande bei der sowohl für die Abstimmung für die Verfassungsrevision als auch bei der Akklamationsveranstaltung vom 24. Juni 2018 betrogen, sämtliche demokratischen Spielregeln verletzt aber dennoch klar verloren haben. Wer diesen Inszenierungen der islamistischen Diktatur eine demokratische Legitimation einräumt, setzt die Standards für die Demokratie bei den Türken bedenklich tief an.

Man könnte meinen, dass mindestens im jetzigen Zeitpunkt Europa – damit ist insbesondere die EU und der Europarat gemeint – endlich erkennen müsste, wie nachhaltig sie der Türkei geschadet hat, indem sie diesen Mann unterstützte und förderte. Auch könnte man erwarten, dass aufgrund des Beispiels der Türkei, bei der Venedig Kommission so etwas wie Selbstkritik aufkommen müsste, zumal die materiellen Kriterien der Venedig-Kommission zu einem Parteischließsungsverfahren ganz offensichtlich und aufgrund des Beispiels der Türkei, wo sie zur Anwendung gelangten, auch nachweislich völlig untauglich waren, um eine Republik vor der Errichtung eines totalitären Systems zu bewahren. Leider ist dem überhaupt nicht so. Ganz im Gegenteil. Die „Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik„ Federica Mogherini war eine der ersten, die vorpreschten, um das „Referendumsergebnis“ anzuerkennen. Sie gab umgehend nach der „Abstimmung“ bekannt, dass die EU das „Ergebnis des Verfassungsreferendums“ respektiere. Der Beitrittsprozess der Türkei soll ungeachtet der bedenklichen Ereignisse, die sich in der Türkei abspielen und trotz offensichtlichen Abstimmungsbetrugs, weitergehen. Beim geplanten Staatsumbau soll die Türkei – so Mogherini – lediglich die Vorgaben der „Verfassungsexperten“ der Venedig Kommission beachten, jener Institution also, welche die Türkische Republik mit ihren rechtlichen Vorgaben an den Rand des Abgrunds gebracht hat. Diesem Wunsch wird Erdoğan kaum nachkommen, nachdem er sein Ziel bereits erreicht hat. Die nächste Etappe dürfte die Wiedererrichtung des im Jahre 1924 abgeschafften Kalifats sein. Währenddessen freut sich Kanzlerin Merkel auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem nationalislamistischen Diktator.

Das Beispiel der Türkei zeigt, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen in Europa für einen angemessenen Umgang mit dem legalistischen Islamismus ungenügend sind. Das hat damit zu tun, dass gemäss modernem Staats- und Verfassungsverständnis politische Ideologien nicht bekämpft werden dürfen, was dazu führt, dass demokratie- und verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien, die dem politischen Islam zuzuordnen sind, nicht verboten werden, wie dies auch bei der ideologisch der Muslimbruderschaft zuzuordnende AKP unterblieb. Genau dieses angeblich moderne Staats- und Verfassungsverständnis steckt nämlich hinter der oben zitierten Aussage der Venedig Kommission des Europarates, die damit dem legalistischen Islamismus die Existenzgrundlage in Europa liefert. Ob Islamisten sämtliche Grundrechte, die Gewaltenteilung und die Demokratie mit dem dazugehörenden politischen Pluralismus vernichten oder diese Dinge zumindest erheblich gefährden könnten, spielt bei dieser Betrachtungsweise für ein Verbot keine Rolle, sofern die Islamisten für die Erreichung ihrer Ziele lediglich der Gewalt abschwören. Solange wir dieses angeblich moderne Staats- und Verfassungsverständnis nicht in Frage stellen und uns weigern, eine restriktive Politik gegenüber Islamisten zu betreiben, die auch die Möglichkeit von Verboten beinhaltet, werden auch die Probleme mit dem politischen Islam in Europa nicht gelöst werden.

Es ist höchste Zeit umzudenken.

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