Mieter: “Was kann ich dem Vermieter per E-Mail mitteilen?”

Da die Frage mir Interessant erschien, wollte ich es hier bringen. Weißt du, was du alles mit deinem Vermieter per E-Mail kommunizieren kannst in Deutschland?

Laut Immobilienscout24.de kann man kleinere Mängel und Anliegen per E-Mail an den Vermieter übermitteln.

Vieles läuft bei den Hausverwaltungen über E-Mail.  So werden eingescannte Nebenkostenabrechnungen ebenfalls per E-Mail zugestellt. Zusätzlich zu den kleineren Mängeln kann man den Vermieter elektronisch fragen, ob man ein Haustier halten kann.

Es soll auch möglich sein, dass man eine Modernisierung oder eine Mieterhöhung dem Vermieter per E-Mail ankündigt. Da aber der Nachweis fehlt, sollten solche Mitteilungen auch eine Kündigung immer per Post realisiert werden.

Was sicher nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass der Mieter dem Vermieter seine E-Mailadresse nicht nennen muss. Mich würde interessieren, ob derjenige noch als Mieter akzeptiert wird, wenn er sagt: „Meine E-Mail Anschrift möchte ich Ihnen nicht nennen.“ Das ist ja fast so, als wäre man Türkischstämmig, oder Selbständig (Eigene zeitnahe Erfahrung).

Allerdings, solltest du dem Vermieter per E-Mail etwas mitteilen, darf er darauf ebenfalls per E-Mail antworten.

Quelle: Immobilienscout24.de

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