Türkei: Bei gestohlenen Schecks und falschen Rechnungen haftest du mit

Wie überall, so versuchen auch die türkischen Banken dem Kunden alles mögliche zu verkaufen. Dem Unternehmer wird am Anfang nahegelegt, er sollte Schecks benutzen. Ich habe in der Türkei nie welche besessen, denn gehen mal die Schecks verloren, muss man für den Schaden aufkommen, den andere mit deinen Schecks verursachen.

Einem Freund ist die Aktentasche mit den Schecks vom Auto entwendet worden. Sofort waren wir bei der Polizei. Er gab an, dass ihm auch sein Scheckheft entwendet wurde. Nur brachte das herzlich wenig. Die Schecks waren schnell in Umlauf und er musste für den Schaden aufkommen. Bei einigen kam er nach langen Gerichtsverhandlungen davon aber diese dauerten so lange, dass daran sein Unternehmen pleite ging.

Während dieser Zeit wurde er von Leuten, die in der Zahlungskette, seine entwendeten Schecks annahmen und leer ausgingen bedroht. Er musste Personenschutz in Anspruch nehmen.

Dabei muss man wissen, dass Schecks als Zahlungsmittel lange in Umlauf sein können, bis sie bei der Bank eingereicht werden. Die Schecks gibt man in der Türkei weiter, als wäre es Bargeld, bis einer dann am Ende diese bei der Bank einreicht und einlöst.

Kommen wir zu gefälschten Rechnungen

Ich wusste zwar, dass viele fingierte Rechnungen in Umlauf waren, aber durch einen neue Regelung erfuhr ich gestern, wie extrem das war und dass man auch in diesem Fall als Geschäftspartner voll haften muss und sogar auf die schwarze Liste kam.

Du kaufst eine Leistung, oder etwas und bekommst dafür eine Rechnung. Du hast keine Möglichkeit zu überprüfen, ob diese Rechnung echt ist, oder nicht. Du gibst diese Rechnung an deine Buchhaltung weiter. Die falsche Rechnung ist somit ein Teil deiner Geschäfte. Fliegt es bei der Betriebsprüfung bei dir, oder dem Rechnungsaussteller auf, dass die Rechnung nicht echt war, hält sich das Finanzamt nicht nur an den Aussteller. Du bist auch dran.

Durch die gestrige Entscheidung, dass dieses nicht mehr so sein soll, erfuhr ich überhaupt von dieser vormaligen Handhabung. Laut den großen Betriebsprüfungsgesellschaften sollen 70 bis 100.000 Unternehmer nichtsahnend, mit falschen Rechnungen Geschäfte abgewickelt haben. Die Dunkelziffer soll recht hoch sein. Wer einmal auf der schwarzen Liste ist, musste wohl bis jetzt hohe Sicherheitsleistungen beim Finanzamt hinterlegen, damit er überhaupt noch Geschäfte machen konnte bzw. durfte. Die Regelung ist zu kompliziert, als das ich das hier wiedergeben könnte. Es scheint jedenfalls so, dass ab jetzt nur die Aussteller der fingierten Rechnungen belangt werden sollen. Die Frage bleibt offen: Wie möchte man bei dem Rechnungsempfänger nachweisen, dass er bewusst oder unbewusst die Rechnung entgegennahm?

Die neue Regelung schützt den Rechnungsempfänger, erst wenn die Sachlage eindeutig geklärt wurde und er sauber da steht. Bis dahin hat man einen langen Prozess und Zeit durchzustehen.

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