Wer eine türkische Limited hat, sollte in Deckung gehen

Wer ab jetzt eine türkische Limited (GmbH) gründet ist selber schuld. In Zusammenhang mit dem Firmenrecht, gibt es wieder neue Regelungen. Warum es notwendig wurde, kann ich momentan nicht einschätzen, aber irgendwelchen Leuten wird es schon einen Nutzen bringen, denn sonst würde man es nicht anpacken.

Bei einer türkischen Limited haftete man, wie bei einer deutschen GmbH bis zu der Höhe der Einlage. Bei Steuerschulden wurden die Geschäftsführer mit in die Haftung genommen. Jetzt werden aber die Steuerschulden und jegliche Schulden an den Staat, sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, vom Privatvermögen der Gesellschafter bedient und zwar in der Höhe des Anteils an der Gesellschaft. Hat also ein Gesellschafter 40% Anteile an einer Limited mit 100.000 TL Steuerschulden, darf er 40.000 TL aus seinem Privatvermögen beisteuern. Gerecht ist das nicht. Die stillen Teilhaber werden sicher bald laut werden.

Diese Regelung soll aber für die Aktiengesellschaften nicht gelten. Somit müsste man sich ab jetzt wundern, wenn überhaupt jemand eine Limited gründet.

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Kolcuoglu über Dünya-Online

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