Eigentlich sollte die Forderung lauten: Lebenslänglicher Untersuchungshaft, oder befristet Lebenslänglich
Zuerst ist man erstaunt, dass einer schon seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Das kann aber in der Türkei bis zu fünf Jahren dauern. Bei ihm zauberte man eine Anklage erst nach einem Jahr und das auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser forderte zuletzt im Dezember die Freilassung des Häftlings, der seines Zeichens Unternehmer und Kulturmäzen ist und als Philanthrop dafür sorgen wollte, dass die Menschen sich näher rücken und unter Harmonie leben in der Türkei. Das hat er davon, denn solche Menschen machen autoritären Führern Angst, dass sie mit ihrem Vorhaben, Frieden stiften zu wollen, Erfolg haben und die Massen in Bewegung setzen könnten. Ihn wirft man vor, ohne Beweise, wie bis jetzt zu erfahren war, die Gezi-Demos in 2013 mit geplant zu haben. Was in demokratischen Staaten wahrscheinlich als eine Demo unter ferner liefen registriert worden wäre, eskalierte, weil der damalige Ministerpräsident und heutige Präsident der Türkei Polizei anrücken ließ und die Demos brutal unterdrückte. Dabei machten die Teilnehmer der Demos, von ihrem Grundrecht gebraucht, welches noch heute in der türkischen Verfassung steht. Sie demonstrierten.
Der Anwalt des Untersuchungshäftlings verkündete jetzt, dass die Staatsanwaltschaft für seinen Mandanten lebenslänglich fordert. Es war nicht anders zu erwarten. Menschen, die Gutes im Sinn haben, könnten in einem Land, wo das Böse regiert, unter den Menschen nahrhaften Boden finden und diese wachrütteln. Deshalb ist nur logisch, dass die Staatsanwaltschaft lebenslänglich fordert. Eigentlich hätte die Forderung der Staatsanwaltschaft lauten müssen: „Wir fordern eine Haftstrafe für die Zeit, wo der Präsident und Diktator Türkei noch an der Macht ist.“
Kavala, Demirtas & Co. müssen leider solange einsitzen, bis er gegangen ist.