Hagia Sophia und die Anwendung des osmanischen Rechts – Ein Präzedenzfall

Mit dieser Entscheidung, die Hagia Sophia als Moschee zum Gebet zu öffnen, scheinen sich Erdogan und seine Tanztruppe in die Knie geschossen zu haben.

In der Türkei gibt es viele Immobilien und Grundstücke, die vormals den aus der Türkei Vertriebenen gehörte. Wohlwissend, dass der Betreffende sich nicht mehr in der Türkei aufhielt, erschien in der Zeitung eine Mini-Anzeige, dass sich Pedros Papadoupulos (Name erfunden), bis zum Datum X beim Bürgeramt bzw. beim Gericht, zu melden hätte.

Er meldete sich nicht. Also bestimmte man einen Zwangsverwalter über sein Eigentum, und wartete die gesetzliche Frist ab. Nach Ablauf dieser Frist fielen die Eigentümer von ‘good old Pedros’ an den Staat.
Eine andere Variante war, dass diese Besitztümer an eine staatliche Stiftung übertragen und verwaltet wurden. Verwalten ist eher eine verniedlichende Beschreibung der Situation. Sie wurden unter denen verpachtet, die der jeweiligen Regierung nahestanden. Diese Taktik fing schon vor der AKP an. Unter Verpachtung und Verwaltung versteht man sicher etwas anderes, als das, was tatsächlich passierte.

Ein entfernter Verwandter von mir hat z. B., direkt am Bosporus, ein vierstöckiges Gebäude gemietet. Es war eigentlich ein Eigentum von Pedros‘ Onkel, der nach Griechenland geflüchtet war. Dies passierte zu Zeiten des verstorbenen Ministerpräsidenten von Turgut Özal. Das Gebäude ist ein Prachtbau mit 3,40 Meter hohen Decken und wertvollen Verzierungen. Der Ausblick allein müsste eine Million wert sein. Die anatolische Seite von Istanbul zum Greifen nah. Kommen wir zu der Miete, die er an die besagte Verwaltungsstiftung bezahlt. Vier Etagen, jede Etage 120 qm groß, zu einer Jahrespacht von 8.000 TL. Das sind nach heutigem Umtauschkurs knapp über 1.000 EUR. Das ist die Jahrespacht.

In der einen Wohnung wohnt die Verwandte von mir. Die anderen drei Wohnungen kosten – als Miete – zwischen 4.500 – 7.000 EUR im Monat! Obacht! Er zahlt selbst nur 1.000 EUR Jahrespacht. Die anderen Beträge sind pro Monat. Wie ich erfahren habe, hat er die Kündigung bekommen. Und das nach bald 30 Jahren. Warum? Weil die AKP’ler jetzt dran sind. Vielerorts sind sie schon längst eingezogen. Sie sind schließlich schon seit 18 Jahren an der Macht.

Hier geschieht Unrecht.

Nicht der Staat wird ausgenommen, sondern die Vertriebenen, bzw. deren Nachkommen. Den meisten sind die Besitztümer für 100 Jahre weggenommen worden. Jetzt darf man gespannt sein, was passiert, wenn die 100 Jahre im Jahr 2023 um sind. Klar müssen die Nachkommen aktiv werden, denn sonst können sie lange warten, bis ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

Hagia Sophia dürfte bzw. sollte vielen Stiftungen von Minderheiten  Mut machen

Zu Zeiten der Osmanen lebten die Kirchen in der Türkei von den Spenden. Da es das Bankensystem nicht gab, wurden diese Gelder gestapelt, und, um es einfacher zu haben, in Grund und Boden, bzw. in Immobilien angelegt. Ab 1913 gab es ein Grundbuchamt. Die Kirchen mussten ihr Eigentum dort eintragen lassen, und machten den Fehler, dass sie Jesus, Mutter Maria, u.a., als Eigentümer angaben.
1936, mittlerweile war die Türkei seit 1923 eine Republik, forderte der Staat die Stiftungen von Minderheiten auf, die Auflistungen ihrer Besitztümer beim Staat einzureichen. Da waren sie wieder. Jesus, Mutter Maria & Co. mit Besitztümern in der Türkei.
Mit dem Pogrom von 1955, als die Nichtmuslime größtenteils das Land verlassen mussten, blieben ihre Besitztümer zurück. Viele Politiker und deren Seilschaften im Land versuchten sofort alles, was möglich war, an sich zu reißen.

Jesus, Mutter Maria, u.a., wurden verklagt

Zwei Jahre nach dem Pogrom öffnete das staatliche Grund- und Boden-Amt den Eigentümern dieser Besitztümer Verfahren, um nachzuweisen, dass diese betreffenden Besitztümer nun ihre sind.
Die gerichtlichen Zustellungen haben Jesus, Mutter Maria, u.v.a., sicher niemals erreicht. Die Kirchen sollen nichts davon mitbekommen haben. Als sie dann davon erfuhren, war es schon zu spät.
Nach den Erlebnissen vom 6./7. September 1955 trauten sie sich nicht gegen den türkischen Staat zu klagen. Der Kolumnist Yilmaz Özdil nennt alleine an sechs Ortschaften von Istanbul 11.500 Besitztümer, die Multimilliarden Euro wert sind.

Das Verfahren wurde des Öfteren angewandt

1974, als Nord-Zypern damals von der Türkei besetzt wurde, und die zypriotischen Griechen in den Süden der Insel flüchteten, oder nach dem 12. September 1980, als ein Putsch erfolgte, wurde das Eigentum von Hunderten Geflüchteten ebenfalls beschlagnahmt und auf die neuen Nutznießer umgeschrieben.

Dann kam die AKP Zeit

Die EU drängte, und, in der kurzen Phase des guten Verhältnisses Türkei-EU, gab die AKP nach. 2008 wurde ein Gesetz in Zusammenhang mit den Stiftungen erlassen. Mit diesem Gesetz sollten die Stiftungen, die die Besitztümer der Minderheiten verwalteten, diese an ihre ehemaligen Eigentümer zurückgeben können.
Die Folge war eine Flut von Klagen, seitens der Stiftungen von Minderheiten. Der Haken an der Geschichte war, dass die ehemaligen Eigentümer, die ihren Besitz zurückforderten, persönlich vor Gericht erscheinen mussten. Jesus war verhindert und konnte nicht kommen. Er entschuldigte auch seine Mutter, die ebenfalls nicht erscheinen konnte. So musste man seine Nachfahren oder Verwandten finden. Klappte auch nicht.
Mit einem Wortspiel im Gesetzestext stellte man klar, dass die Anwendungen nach osmanischem Recht nicht automatisch in die Anwendungen der Republik übertragen werden durften. Somit wurden die Eintragungen der Kirchen aus dem Jahre 1913 für nichtig erklärt.

Und nun?

Die Hagia Sophia wurde zu einer Moschee gemacht. Am 24. Juli 2020 wird darin wieder islamisch gebetet, verkündete der Prächtige aus Ankara. Beim Grundbuchamt soll sie auch als Moschee ausgewiesen sein. Dieses wurde damals, im Jahr 1936, so erfasst, und gehörte der Stiftung von Fatih Sultan Mehmed II, – ‘der Eroberer’. Diese Stiftung stammte noch aus der Zeit der Osmanen. Also musste man das Ganze unter dem osmanischen Recht abhandeln.
Die Entscheidungen wurden so zurecht gebogen, dass anschließend aus der Entscheidung der Republik, die Hagia Sophia als Museum zu führen, wieder eine Moschee wurde. Das osmanische Recht wurde angewandt.

Das dicke Ende kommt noch!

Im Rückkehrschluss kann man jetzt denjenigen Personen, die die Entscheidung euphorisch feiern, dass aus der Hagia Sophia wieder eine Moschee gemacht wird, eher mit einer Horrormeldung aufwarten. Die Türkei hat nämlich somit indirekt anerkannt (durch die Anwendung des osmanischen Rechts), für das Eigentum aller Kirchen, die auf Jesus, Mutter Maria, u.a., sowie auf das Eigentum, das nach osmanischem Recht auf die Minderheiten und Geflüchteten eingetragen war, Multimilliarden von Euro an Schadenersatz zu leisten. Anscheinend gilt wieder osmanisches Recht. Nach der Entscheidung um Hagia Sophia, kann man die Besitztümer der Minderheiten schlecht wieder zurückgeben. Natürlich muss erst einmal über alle Instanzen geklagt werden, bis dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, sich der Sache annimmt.

Jetzt haben all die Stiftungen der Minderheiten die Chance bekommen, die Entscheidung um Hagia Sophia als Präzedenzfall zu nehmen, und werden darauf bestehen, dass sie ihre Besitztümer zurückbekommen.
Gut gemacht Erdogan, diese Variante des sich ins Knie schießen, fällt so einfach niemandem ein.

Gerade jetzt, wo die Türkei dringend Vertrauen gewinnen sollte, um an die nötigen Finanzmittel aus Europa zu gelangen, damit die Wirtschaft noch gerettet werden kann, ist das genau der falsche Weg.

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