Testament machen in der Türkei. Wie geht das?

Einen Testament machen die wenigsten Menschen in der Türkei. Die Recherche brachte keine Zahlen, zumal diese nie erfasst wurden. Daraufhin rief ich fünf türkische Rechtsanwaltskanzleien an und bat um ihre Schätzungen, wie viele Menschen denn in der Türkei “geschätzt” ein Testament machen würden. “Nicht einmal 1% der Bevölkerung.” war die Antwort. So hätte ich es auch geschätzt, denn die meisten wissen nicht einmal davon, dass mein ein Testament zurücklassen kann.

Gestern machte sich eine deutsche Freundin in der Türkei, sich auf den Weg und wollte ein Testament nach türkischem Recht aufsetzen lassen. Da sie alles recht authentisch schilderte, möchte ich Euch das hier aufzeigen, wie das in der Türkei geht. Wer türkischen Besitz hat, sollte so etwas in der Türkei schon geregelt haben, bevor es zu kompliziert wird, dass die deutschen Behörden sich dazwischen schalten und die Sache ausufert und zu Unstimmigkeiten führt.

Hier die Schilderungen von Ute:

“Heute habe ich eine Erfahrung gemacht, die zu wissen für euch bestimmt wichtig ist.
Normalerweise redet man nicht drüber, aber wissen muss man es.
Ich wollte in der Türkei mein TESTAMENT machen. Schnell stellte ich fest, dass es hier anders läuft.
Zuerst muss man zum Notar und sich dort ein Formular holen, mit dem man zum Psychologen oder Neurologen gehen muss, damit der bescheinigt, dass man geistig gesund ist.
Die Überweisung kostete 156,43 TL (Erkl. Derzeit immer durch 10 Teilen, dann habt Ihr den Euro-Betrag). Die Bescheinigung, die man anschließend erhält, kostet 55,00 TL.
Jetzt keine Zeit verlieren, denn damit muss man innerhalb von 24 Std. wieder zum Notar, mit
einer Übersetzung des Deutschen Passes, die von einem vereidigten Dolmetscher gemacht worden ist. 50,00 TL und 3 Passfotos.
Dazu braucht man 2 Zeugen, die unterschreiben, dass man selbst dieses Testament unterschrieben hat. Beide mit Ausweis und TC Nummer (Das ist die türkische Bürger ID-Nummer), Name und Adresse.
Wenn es Türken sind, ist es ok, wenn es Deutsche oder andere Ausländer sind, wird wieder der Dolmetscher gebraucht und dafür 400,00 TL. (Erkl.: Übersetzungen und Dolmetscherdienste kosten je nach Ort unterschiedlich.)
Bei der Unterschrift fragt der Notar mehrmals, warum du demjenigen, den du bedacht hast, das Erbe geben möchtest und ob du das eigenwillig machst, oder dich jemand bedroht oder gezwungen hat, oder unter Druck gesetzt hat.
Danach zahlt man noch einmal 900,00 TL. bekommt ein Exemplar selbst, eins geht an die Kasse des Notariats und eins bleibt beim Notar. Das alles natürlich, ohne einzelne Aufzählungen , ganz einfache Form.”

Danke Ute für Deine Ausführungen.

 

 

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