Türkei: Der Frist läuft am 31.12.2021 ab – Her mit dem Schwarzgeld!

Wer in der Türkei eine Meldeadresse oder ein Unternehmen hat, kann die vorhandenen Schwarzgelder noch ohne Probleme und ohne extra Besteuerung in die Türkei holen. Der Frist endet zwar am 31. 12. 2021 um Mitternacht, aber man kann fest davon ausgehen, dass jeden Moment ein Dekret kommen wird, welches die Frist verlängert.

Übrigens gibt es die Regelung nicht erst seit gestern, sondern seit 2008. Dieses ist eine Chance, die nicht einmal der Vater dem Sohne anbieten würde. Weltweit versuchen die Industrienationen die Flüsse von Schwarzgeld unter Kontrolle zu bekommen. Parallel dem, können diese, völlig legal und gesetzeskonform, in die Türkei geholt werden können.

Da mein Steuerberater Freund einige dieser Deals abgewickelt hat, kenne ich es aus erster Quelle.

Du gehst hin und teilst dem Steuerberater mit, welchen Betrag du in die Türkei rüber holen wirst. Dabei bringen die meisten es in Koffern. Der niedrigste Betrag lag bei ihm um 200.000 Euro, aber er hat auch siebzig Millionen legalisiert. Der höhere Multimillionen Betrag macht kurze Verhandlungen mit dem Fiskus nötig. Dabei könnten 1-3% an Kosten, die man auch anders nennen könnte, verlorengehen, aber ich denke, schwarz zum weiß zu machen, sollte das Wert sein. Auch können inländische Immobilien, die man mit unversteuertem Geld gebaut hat, auf diese Art und Weise legalisieren.

Der Staat kommt auf diese, eigentlich international betrachtet illegalem Wege zu neuen Devisen und bekommt vieles, was an ihm sonst vorbeilaufen würde, unter Kontrolle.

Es ist in Geschäftswelt bekannt, dass so mancher, jeweils, um die eine Milliarde an Euro auf diese Art in die Türkei holte. In den letzten 13 Jahren wurde die Regelung sieben Mal verlängert. Um nicht auf internationaler Kritik ausgesetzt zu sein, verlängert man die Regelung still und leise, aber die, die es wissen sollten, erfahren schon davon.

Ich werde Euch hier einige Vorteile nennen, aber bitte, keine Garantie, dass das auch bei der Umsetzung 1:1 so passiert. Leichte Abweichungen gibt es immer wieder in der Umsetzung.

Die Regelung besagt, dass man von den angezeigten bzw. ins Land geholten Werten NULL an Steuern zu bezahlen sind.

Hier die Vorteile:

  • Ohne groß gefragt zu werden, kann man die Gelder, die irgendwoher stammen können, anzeigen und legalisieren.
  • Tatsächlich werden keinerlei Steuern erhoben.
  • Sollten die Beträge privat wie geschäftlich registriert werden, so wird dieser Betrag nicht als Gewinn betrachtet. Also keine Besteuerung, auch später nicht. Erlebt habe ich schon, dass ein 2 Mio EUR Betrag in das Unternehmen eingebracht und dann von den Gesellschaftern ohne wenn und aber auf private Konten abgezogen wurden.
  • Es gibt keine Strafzahlungen und keine Steuerprüfungen. Auch wenn es die für Dein Unternehmen, oder in Zusammenhang mit Dir gibt, so werden diese Beträge außen vorgelassen und als „nicht da“ angesehen.
  • Die angezeigten Beträge können also genauso in das Kapital der eigenen Gesellschaft einfließen, wie auf private Konten gezogen werden.
  • Wenn Ihr diese gemeinten Gelder an die Gesellschafter verteilt, müssen diese von diesen Personen nicht mehr angezeigt werden.
  • Sollte das Unternehmen irgendwann liquidiert werden o.ä., so können diese ehemals angezeigten Beträge, abgezogen werden.

Nochmals erwähne ich, dass ich das alles so mitbekommen habe und meine Auflistung der Vorteile und Regelungen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Jeder ist seines Schwarzgeldes Schmied.

Ich denke, in der finanziellen Situation des Staates, wird die Regelung sicher weitergeführt werden. Dann muss das aber in den nächsten 36 Stunden verkündet werden.

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